Tanzlexikon - G
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GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigung)
Die Gesellschaft erhebt Gebühren zur Nutzung der Rechte zum Abspielen und Vervielfältigen von Musik. Die erhobene Gebühren werden dann an die Interpreten, Produzenten bzw. Plattenfirmen zurückgeführt.